Feb 18, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Lagerung und Transport von Oxidationsmitteln

(1) Mit Ausnahme nicht-brennbarer Gase dürfen Oxidationsmittel nicht zusammen mit anderen inkompatiblen Materialien gelagert werden; Verschiedene Arten von Oxidationsmitteln sollten getrennt gelagert werden und das Mischen mit organischen Brennstoffen ist strengstens verboten. Das Lager sollte vor und nach der Lagerung sowie vor und nach dem Be- und Entladen von Transportfahrzeugen gründlich gereinigt werden, um das Eindringen von Verunreinigungen zu verhindern.

(2) Die Verpackung muss intakt und dicht verschlossen sein, um ein Auslaufen und Gefahren zu verhindern. Wenn die Verpackung beschädigt ist, müssen sofort Maßnahmen ergriffen und eventuelle Undichtigkeiten gründlich beseitigt werden.

(3) Das Lager muss wasserdicht und vor Säurenebel und anderen Verunreinigungen geschützt sein. Das Mischen mit Säuren ist strengstens untersagt. Das Lager sollte kühl und gut belüftet sein und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sein.

(4) Bei Lagerung und Transport sind Reibung und Stöße zu vermeiden. Beachten Sie die Richtlinien für explosive Stoffe.

(5) Oxidationsmittel sollten getrennt transportiert werden und dürfen nicht zusammen mit Säuren, organischen Stoffen, Reduktionsmitteln usw. transportiert werden. Unter normalen Umständen dürfen anorganische Oxidationsmittel der Klasse I nicht mit organischen Oxidationsmitteln gemischt werden; Nitrite, Chlorite und Hypochlorite dürfen nicht mit anderen anorganischen Oxidationsmitteln gemischt werden.

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